Ab dem 3. Juli 2021 dürfen Einwegartikel aus herkömmlichem Kunststoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind künftig nicht mehr erlaubt.
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